Beitragsordnung
von der Mitgliederversammlung am 21. Januar 2017 beschlossen
(1) Der jährliche Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
(2) Er beträgt mindestens für eine Einzelperson 25 €, für Familien 40 €.
(3) Der Jahresbeitrag für Schüler beträgt 5 €, für Studenten 10 €.
(4) Auf Antrag und aus begründetem Anlass kann der Vorstand den Beitrag eines Mitglieds für einen begrenzten Zeitraum ermäßigen.
(5) Fördernde Mitglieder entrichten denselben Jahresbeitrag wie aktive Mitglieder. Sie geben darüber hinaus eine freiwillige Jahresspende, deren Höhe sie selbst festlegen. Diese sollte mindestens 50 € betragen.
(6) Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Pflichtbeitrags befreit.
(7) Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist bis spätestens zum 31. August zu zahlen.